Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


PHYS!ODOGS
Praxis für Hundephysiotherapie in Trier
Inhaber: Oliver Altwasser (im folgenden Tierphysiotherapeut genannt)

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäfts­beziehungen zwischen Tie­rphysio­therapeuten und Tier­halter/Eigentümer als Behandlungs­vertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertrags­parteien Ab­weichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. 

b) Der Behandlungs­vertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter­/Eigentümer das generelle Angebot des Tier­physio­therapeuten, tier­physio­therapeutische Praktiken am Tier auszuüben, annimmt und sich an den Tie­rphysio­therapeuten zum Zwecke der Beratung, Befundung­/Diagnose und Therapie wendet. Die Auskunft des Tierhalters­/Eigentümers zu medi­kamentöser Vor­behandlung, bzw. Dauer­medikation, sonstige Vorer­krankungen oder Operationen und zum behandelnden Haus­tier­arzt des zu be­handelnden Tieres (im folgenden Patient genannt) sind obli­gatorischer Teil des Behandlungs­vertrags.

c) Der Tierhalter/Eigentümer verpflichtet sich, dem Tier­physio­therapeuten von Untugenden seines Tieres, wie z. B. Bissig­keit, in Kenntnis zu setzen.

d) Der Tier­physio­therapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungs­vertrag ohne Angabe von Gründen abzu­lehnen; insbesondere wenn ein erforder­liches Vertrauens­verhältnis nicht erwartet werden kann, es um Be­schwerden des zu behandelnden Tieres geht, die der Tier­physio­therapeut aufgrund seiner Spezial­isierung oder aus gesetz­lichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissens­konflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honorar­anspruch des Tier­physio­therapeuten für die bis zur Ablehnung ent­standenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. 

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Der Tier­physio­therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Tierhalter­/Eigentümer in Form der Beratung und am Patienten in der Form, dass er seine Kennt­nisse und Fähig­keiten der Ausübung tier­physio­therapeutischer Praktiken, Befundung­/Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. 

b) Über die Befundung­/Diagnose- und Therapie­methoden entscheidet der Tierhalter­/Eigentümer nach seinen Befindlich­keiten frei, nachdem er vom Tier­physio­therapeut über die anwend­baren Methoden und deren Vor- und Nach­teile in fach­licher und wirtschaft­licher Hinsicht um­fassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter­/Eigentümer nicht ent­scheidet oder nicht ent­scheiden kann, ist der Tier­physio­therapeut befugt, die Methode anzu­wenden, die dem mutmaß­lichen Willen des Tierhalters­/Eigentümers entspricht. 

c) In der Regel werden vom Tier­physio­therapeut Methoden angewendet, die veterinär­medizinisch an­erkannt sind. Aufgrund mangelnder an­erkannter Unter­suchungen zu Tier­physio­therapeutischen Bereich können Behandlungs­methoden auch dem Human­physio­therapeutischen Methoden entlehnt sein. Tier­physio­therapeutische Behandlungs­methoden mit einem generellem klinischen Wirk­samkeits­nachweis und ent­sprechende Empfehlungen gehen aus Unter­suchungen von Kohorten hervor und beziehen sich nicht auf das Individuum. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aus­sicht gestellt noch garantiert werden. Behandlungs­methoden für die ein all­gemeiner Wirk­samkeits­nachweis aus­steht, werden in Ab­sprache und auf Wunsch des Tierhalters­/Eigentümers angeboten, können jedoch jederzeit von Tier­physio­therapeuten aus Gewissens­gründen abgelehnt werden

§ 3 Mitwirkung des Tierhalter/Eigentümers

Zu einer aktiven Mit­wirkung ist der Tierhalter­/Eigentümer nicht verpflichtet. § 1 Absatz b) und c) bleiben unberührt. Der Tier­physio­therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzu­brechen, wenn das erforderliche Vertrauens­verhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter­/Eigentümer Beratungs­inhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Befundung­/Diagnose unzu­treffend oder lückenhaft erteilt oder Therapie­maß­nahmen vereitelt. 

§ 4 Honorierung des Tierphysiotherapeuten

a) Der Tier­physio­therapeut hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tier­physio­therapeut und Tierhalter­/Eigentümer vereinbart sind, gelten die Sätze, die in der Anlage zu diesen AGB - Preis­liste - aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebühren­ordnungen oder Gebühren­verzeichnisse ist ausge­schlossen. 

b) Die Honorare sind direkt im Anschluss für jeden Behandlungs­termin vom Tierhalter­/Eigentümer in bar oder mit dem in der Praxis des Tier­physio­therapeuten vorhandenen bargeld­losen Bezahl­system an den Tier­physio­therapeut zu bezahlen. Dem Tierhalter­/Eigentümer steht eine elektronisch zu über­mittelnde Quittung an die E-Mail Adresse des Tierhalters­/Eigentümers zu.

c) Einher­gehend mit der Termin­vergabe ist dem Tierhalter­/Eigentümer bekannt, dass der Tier­physio­therapeut mit Termin­vergaben arbeitet und zum Be­handlungs­termin zur Verfügung steht. Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem verein­barten Behandlungs­termin erfolgen, ist es nicht möglich, den Termin ander­weitig zu vergeben und einen anderen Patienten zu behandeln. Der Tierhalter­/Eigentümer verpflichtet sich daher, Termine, die er aus von ihm zu ver­tretenden Gründen nicht wahr­nehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unter­bleibt die recht­zeitige Absage, ver­pflichtet sich der Tierhalter­/Eigentümer, für den ausfallenden Termin als Schaden­ersatz den geltenden Behandlungs-­Betrag als Ausfall­pauschale zu zahlen. Also 100% der geltenden Behandlungs­kosten gemäß Absatz a).

d) Die Abgabe von Arznei­mittel durch Apotheken an den Tierhalter­/Eigentümer für empfohlene Arznei­mittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direkt­geschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungs­gestaltung des Tier­physio­therapeuten keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für frei­verkäufliche Arznei­mittel, Nahrungs­ergänzungs­mittel und andere Hilfs­mittel, die vom Tier­physio­therapeuten empfohlen und vom Tierhalter­/Eigentümer in einschlägigen Verkaufs­stellen bezogen werden. Dabei hat der Tierhalter­/Eigentümer freie Wahl der Apotheke oder Verkaufs­stelle. Der Tier­physio­therapeut darf sich für apotheken­pflichtige Arznei­mittel keine Rück­vergütungen oder Vorteile gewähren lassen. 

e) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tierphysiotherapeut oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle (Absatz d) können diese Produkte vom Tierphysiotherapeut in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden. 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit der Tierhalter­/Eigentümer Anspruch auf Erstattung oder Teil­erstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Tier­physio­therapeut führt eine Direkt­abrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorar­teile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. 

b) Soweit der Tier­physio­therapeut im Rahmen der wirtschaft­lichen Beratung nach §2 Absatz b den Tierhalter­/Eigentümer über die Erstattungs­praxis Dritter Angaben macht, sind diese un­verbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungs­sätze nicht als verein­bartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Tier­physio­therapeuten­leistungen nach § 2 Absatz b nicht auf erstattungs­fähige Leistungen. 

c) Der Tier­physio­therapeut erteilt in Erstattungs-­Fragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Aus­künfte und not­wendigen Bescheini­gungen erhält aus­schließlich der Tierhalter­/Eigentümer. Derartige Leistungen sind honorar­pflichtig. 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung 

a) Der Tier­physio­therapeut behandelt die Tierhalter­/Eigentümerdaten vertraulich und erteilt bezüglich der Befundung­/Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleit­umstände und den persönlichen Ver­hältnissen des Tierhalters­/Eigentümers Auskünfte nur mit aus­drücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters­/Eigentümers. Auf die Schriftform kann ver­zichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters­/Eigentümers erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter­/Eigentümer zu­stimmen wird. 

b) Absatz a) ist nicht anzu­wenden, wenn der Tier­physio­therapeut aufgrund gesetz­licher Vor­schriften zur Weiter­gabe der Daten verpflichtet ist - beispiels­weise Melde­pflicht bei bestimmten Befunden oder auf behörd­liche oder gericht­liche Anordnung auskunfts­pflichtig ist.

c) Die vom Tier­physio­therapeuten ange­fertigten Patienten­unterlagen, ins­besondere die Auf­zeichnungen über Untersuchungs­befunde, Fotos, Videos und Wärme­bild­auf­nahmen bleiben aus urheber­rechtlichen Gründen Eigentum des Tier­physio­therapeuten. Dem Tierhalter­/Eigentümer steht eine Einsicht dieser Original­unterlagen nicht zu; er kann diese Original­unterlagen auch nicht heraus­verlangen. Absatz b) bleibt unberührt. 

d) Sofern der Tierhalter­/Eigentümer eine Behandlungs- oder Kranken­akte verlangt, erstellt diese der Tier­physio­therapeut kosten- und honorar­pflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungs­akte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Hand­akte befinden. 

e) Hand­akten werden vom Tier­physio­therapeut 10 Jahre nach der letzten Behandlung vernichtet. Die Ver­nichtung unter­bleibt, wenn Anhalts­punkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweis­zwecke in Frage kommen könnten. 

§ 7 Rechnungsstellung

Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Tierhalter­/Eigentümer nach Abschluss der Behandlungs­phase auf Ver­langen eine Rechnung, deren Aus­stellung honorar­pflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuer­nummer des Tier­physio­therapeuten, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburts­datum des Tierhalter­/Eigentümer. Sie spezifiziert den Behandlungs­zeit­raum und die bezahlten Honorare und Neben­leistungen. Für alle Leistungs­arten ist der zutreffende Mehr­wert­steuer­satz aus­zuweisen. 

§ 8 Abrechnung durch Dienstleister

Der Tier­physio­therapeut nutzt einen Dienst­leister zur bar­geld­losen Abrechnung über die er­brachten Leistungen. Zum not­wendigen und erforder­lichen Zweck der Durch­führung der ent­stehenden Vertrags­verhältnisse werden personen­bezogene Daten, wie Name, Datum, Bank­verbindung (…) verarbeitet.

§ 9 Haftung

a) Haftung und Schadens­ersatz­ansprüche auch für Kompli­kationen jeder Art und Folge­schäden sind in jeder Form ausge­schlossen, sofern sie nicht durch Vorsatz oder Fahr­lässig­keit des Tier­physio­therapeuten während der Behandlung am Patienten verursacht sind. Der Tier­physio­therapeut haftet nicht für Anwendungs­risiken physio­therapeutischer Maß­nahmen und Übungen am Patienten die durch den Tierhalter­/Eigentümer ausgeübt werden.

b) Der Tierhalter­/Eigentümer haftet für Schäden, die an Personen, Praxis­ausrüstung und Praxis­einrichtung durch ihn oder den Patienten verursacht werden, un­mittelbar und in voller Höhe.

§ 10 Meinungs­verschieden­heiten

Meinungs­verschieden­heiten aus dem Behandlungs­vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegen­vor­stellungen, ab­weichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertrags­partei vorzulegen. 

§ 11 Streitbeilegung

Informations­pflicht gem. Verbraucher­streit­beilegungs­gesetz (§ 36 VSBG): Der Tier­physio­therapeut ist zur Teil­nahme an Streit­beilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Be­stimmungen dieses Behandlungs­vertrages unwirksam oder undurch­führbar sein oder nach Vertrags­schluss unwirksam oder undurch­führbar werden, bleibt davon die Wirk­samkeit des Behandlungs­vertrages im Übrigen unberührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist viel­mehr in freie Aus­legung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertrags­zweck und dem Partei­willen am nächsten kommt.